Rentenlaufzeitfonds

Gut unterwegs bis zum Ziel, das heißt:

  • Der Zins ist zurück – es gibt wieder attraktive Anlagemöglichkeiten am Rentenmarkt
  • Dadurch überschaubare Laufzeit mit fester Endfälligkeit
  • Mit UniEuroRenta Unternehmensanleihen 2027 & 2029 II von der Zinswende partizipieren

Was ist ein Rentenlaufzeitfonds?

Bei Rentenlaufzeitfonds handelt es sich um Investmentfonds, deren Anlageschwerpunkt auf Rentenpapieren liegt. Sie zeichnen sich durch eine festgelegte Laufzeit aus, an deren Ende eine Geldausschüttung erfolgen kann. Nach Schließung des Fonds, etwa wenn eine bestimmte Geldsumme investiert wurde, können keine Anteile mehr erworben werden. Sie können Ihre Anteile allerdings während der gesamten Laufzeit börsentäglich verkaufen.

Für wen ist ein Rentenlaufzeitfonds geeignet?

Der Fonds eignet sich für Anleger, die ihr Depot um Geldwerte erweitern wollen und Ertragsmöglichkeiten bei mäßigem Risiko suchen. Sie können mittels einer Einmalanlage in den Fonds investieren und so an dessen Wertentwicklung teilhaben.

Mehr Informationen und Details erhalten Sie bei Ihrem Berater vor Ort. Er unterstützt Sie gerne dabei, herauszufinden, ob der Fonds zu Ihren Bedürfnissen und Anlagezielen passt.

Häufige Fragen zu Investmentfonds

Was bedeutet "thesaurierend" und "ausschüttend"?

Man unterscheidet thesaurierende Fonds und ausschüttende Fonds. Bei ausschüttenden Fonds werden die Erträge an den Anleger ausgezahlt. Diese werden auf ein separates Konto ausgezahlt oder sofort wieder in weitere Fondsanteile investiert. Die Besteuerung der Erträge erfogt im Jahr der Ausschüttung.

Die Erträge thesaurierender Fonds verbleiben hingegen im Fonds und werden zum Kauf weiterer Anteile investiert. Steuern fallen erst bei Verkauf der Anteile an.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Alzey-Worms eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Alzey-Worms eG bzw. die Union Investment Servicebank AG (USB) führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Volksbank Alzey-Worms eG vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.