Wenn Sie eine Immobilie bauen oder kaufen möchten, sollten Sie bei der Finanzierung vor allem auch an die Nebenkosten denken. Die Kosten für Notar, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Umzug und Makler betragen rund 15 Prozent des Kaufpreises. Beim Neubau kommen Erschließungskosten, Baunebenkosten wie zum Beispiel Versicherungen, Kosten für den Architekten und gegebenenfalls für Außenanlagen wie beispielsweise einen Garten oder eine Garage hinzu. Eine gebrauchte Immobilie muss vielleicht modernisiert, die alte Wohnung bei Auszug renoviert werden.
Wertvolle Tipps zum Erwerb Ihrer Immobilie
Richtig kalkulieren
Bausteine der Finanzierung
Experten empfehlen bei der Finanzierung einer Immobilie einen Eigenkapitalanteil von 20 Prozent. Dazu zählen zum Beispiel Barvermögen, Sparbriefe, Bausparverträge und auch Lebensversicherungen. Wenn Sie Eigenleistungen einbringen möchten, schätzen Sie diese realistisch ein, damit Ihre Finanzierung nicht ins Wanken gerät.
Häufig gestellte Fragen
Haus oder Wohnung
Die Entscheidung zwischen einem Haus oder einer Wohnung hängt vor allem von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Ein Haus gewährt mehr Freiraum, bringt aber auch eine Menge Arbeit mit sich. Der Pflegeaufwand für eine Wohnung ist zwar geringer als für ein Haus, doch dafür müssen Sie sich in der Regel mit einer Eigentümergemeinschaft arrangieren.
Stadt oder Land
Familie und Beruf haben meist Einfluss auf die Entscheidung darüber, ob Sie lieber in der Stadt oder auf dem Land wohnen möchten.
Neubau oder gebrauchte Immobilie
Gebrauchte Immobilien sind zwar oft preisgünstiger als Neubauten, doch sind hier häufig noch Modernisierungsmaßnahmen notwendig. Vor dem Kauf überprüft am besten ein Experte die Bausubstanz auf versteckte Mängel. Lassen Sie sich zudem bei dem Kauf einer gebrauchten Immobilie Protokolle der Eigentümerversammlungen und Handwerkerrechnungen der vergangenen Jahre zeigen, um den Zustand der Immobilie besser bewerten zu können.
Bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen, sollten Sie folgende Unterlagen prüfen:
- Grundbuch: Gibt es Wege- oder Vorverkaufsrechte, ausstehende Erschließungskosten?
- Baulastenverzeichnis: Wie ist die Bebaubarkeit des Grundstücks?
- Liegenschaftskataster: Wie sind die Grundstücksgrenzen?
- Altlastenverzeichnis: Ist das Grundstück belastet, zum Beispiel durch Bodengifte?
Ein Notar unterstützt Sie zudem bei der rechtlichen Abwicklung Ihres Kaufvertrags. Er überprüft die Einträge im Grundbuch und bereitet den Kaufvertrag vor. Lassen Sie diesen vor Unterschrift von einem Anwalt prüfen, damit eventuell vor der Übergabe der Immobilie zu beseitigende Mängel festgehalten werden. Bis zur endgültigen Eintragung ins Grundbuch veranlasst der Notar eine Auflassungsvormerkung. Diese schützt Sie vor nachträglichen, nicht abgesprochenen Änderungen. Erst nach erfolgter Eintragung sind Sie der neue Eigentümer.
Besichtigen Sie nach Plan:
- Lassen Sie sich vor der Besichtigung den Grundriss zuschicken.
- Notieren Sie sich, was Sie untersuchen und welche Fragen Sie dem Verkäufer stellen wollen.
- Gehen Sie strukturiert vor, zum Beispiel von außen nach innen und vom Keller zum Dachstuhl.
- Denken Sie bei Eigentumswohnungen auch an das gemeinschaftliche Eigentum wie Tiefgarage oder Vorgarten.
- Lassen Sie sich den Gebäude-Energieausweis zeigen.
Funktion des Energieausweises
Immobilienbesitzer sollen mit einem Energieausweis motiviert werden, durch Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes zu steigern. Käufer und Mieter können mit einem Energieausweis die Energie-Effizienz einer Immobilie bundesweit einheitlich beurteilen. Rot steht dabei für einen hohen, grün für einen niedrigen Energieverbrauch. Zudem gibt ein Kennwert (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) den Energiebedarf oder -verbrauch wieder. Der Verbrauch eines modernen Passivhauses liegt bei weniger als 15 kwh/m²a, der eines vor 1977 errichteten Altbaus kann bei über 300 kwh/m²a liegen.
Pflicht zum Energieausweis
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) besagt, dass Hauseigentümer von Wohngebäuden bis einschließlich Baujahr 1965 Mietern oder Käufern seit 2008 einen Energieausweis vorlegen müssen. Seit Juli 2009 müssen alle Eigentümer auf Verlangen einen Energieausweis vorlegen.
Zwei Varianten des Energieausweises
- Bedarfsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieträgers und des Zustandes von Gebäude und Heizung
- Verbrauchsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre
Während Häuser bis Baujahr 1977 einen Bedarfsausweis benötigen, besteht bei Häusern ab Baujahr 1977 die Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten des Energieausweises.
Gültigkeit und Kosten
Ein Energie-Ausweis ist zehn Jahre gültig und wird nur von Fachleuten ausgestellt, zum Beispiel von Architekten, bestimmten Handwerkern oder Ingenieuren. Da der Gesetzgeber keine Vorgaben zu den Kosten gibt, wird der Preis zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt. Entscheidend sind die Gebäudegröße und der für die Datenerhebung erforderliche Zeitaufwand.
Es ist für alle Beteiligten immer einfacher, wenn Sie bereits alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt haben.
Im Sinne der Nachhaltigkeit nutzen Sie gerne das digitale Postfach oder wir stellen Ihnen gerne einen Uploadlink zur Verfügung, über den Sie die Unterlagen bequem an uns weiter leiten können.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- ausgefüllte Terminbroschüre
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen und die letzte vorliegende Steuererklärung bzw. den letzten vorliegenden Steuerbescheid,
- Grundbuchauszug, Verkehrswertschätzung, Lageplan, Nachweis über Eigenmittel und Versicherung, Aufstellung der eigenen Einnahmen und Ausgaben,
- Baugenehmigung, Baupläne und -beschreibung, Verträge mit Architekten bzw. Handwerkern etc. und
- Fotos vom Objekt.