- Zuschüsse für Sehhilfen und ambulante Vorsorgeuntersuchungen
- Tarife für verschiedene Bedürfnisse
- Schutz direkt ab Versicherungsbeginn
Zusatzversicherungen Brille und Vorsorge
Bis zu 400 Euro für Brillen, Kontaktlinsen oder eine Augen-Laser-Operation – alle zwei Jahre*
Mit den privaten Zusatzversicherungen für Brillen und ambulante Vorsorgeuntersuchungen bezuschusst die R+V Krankenversicherung AG hochwertige Gläser, eine moderne Brillenfassung und eine Augen-Laser-Operation. Außerdem können Sie sich zusätzlich zu den von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen durchchecken lassen, damit Krankheiten frühzeitig erkannt werden können.
Krankenzusatzversicherung Blick+Check im Überblick
Zuschuss zu Brillen und Kontaktlinsen
Wenn es um Ihre Sehkraft geht, sollten Sie nicht sparen. Die gesetzliche Krankenversicherung bezuschusst bei Erwachsenen nur im Falle schwerer Fehlsichtigkeit Brillengläser (ab sechs Dioptrien, bei zusätzlicher Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien). Für Kontaktlinsen gibt es lediglich dann Zuschüsse, wenn diese aus medizinischen Gründen notwendig sind. Für Fassungen gibt es keine Leistungen. Mit den Tarifen "Blick + Check" der Zusatzversicherung der R+V Krankenversicherung AG erhalten Sie finanzielle Unterstützung für qualitativ hochwertige Brillengläser, moderne Brillenfassungen, Kontaktlinsen oder eine einmalige Augen-Laser-Operation – je nach Tarif bis zu 400 Euro alle zwei Kalenderjahre.
Erstattung von ambulanten Vorsorgeuntersuchungen
Mit den drei Tarifvarianten von "Blick + Check" können Sie außerdem ambulante Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen, die die GKV erst ab einem bestimmten Alter bietet. Bei wichtigen Vorsorgeuntersuchungen erstattet die R+V Ihnen im Tarif "Blick + Check premium" (BC1U) alle zwei Jahre bis zu 400 Euro, zum Beispiel für Blutbilderstellung, EKGs, Lungenfunktionsprüfungen, Hautkrebs-, Krebs- und Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen sowie Hirnleistungstests zur Früherkennung von Demenz.
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Leistungsbeispiel zu den Zusatzversicherungen für Brille und Vorsorge
Leistungen der drei Tarife "Blick + Check"
Blick + Check classic (BC3U) | Blick + Check comfort (BC2U) |
Blick + Check premium (BC1U) |
|
---|---|---|---|
Bei einem Eintrittsalter von 18 Jahren schon ab |
4,44 EUR monatlich | 8,94 EUR monatlich | 20,69 EUR monatlich |
Sehhilfen, Augen-Laser-Operation | Bis 100 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren |
Bis 200 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren | Bis 400 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren |
Vorsorgeuntersuchungen | Bis 100 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren | Bis 200 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren | Bis 400 EUR innerhalb von 2 Kalenderjahren |
Rechenbeispiel Brillenzuschuss
Rico M. ist kurzsichtig und hat drei Dioptrien. Seine Brille braucht er seit er 18 ist. Seine aktuelle Brille ist mehr als zwei Jahre alt. Die Sehstärke hat sich zwar nicht verändert, die Gläser sind aber schon ziemlich verkratzt. Eine neue Brille ist also fällig. Rico M. geht zu seinem Optiker und sucht sich zu den Gläsern auch noch eine neue Fassung aus. Fassung und Gläser kosten 480 Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt in diesem Fall nichts. Die R+V-Zusatzversicherung für Brille und Vorsorge erstattet, je nach Tarif, zwischen 100 und 400 Euro.
Beispiel für eine neue Brille
Eine neue Brille (Gläser und Fassung)1 |
480 EUR |
||
Eigenanteil | 480 EUR |
||
R+V erstattet aus Tarif | Blick + Check classic | Blick + Check comfort |
Blick + Check premium |
Einen Betrag von | 100 EUR | 200 EUR |
400 EUR |
Die Brille kostet statt 480 EUR |
380 EUR | 280 EUR |
80 EUR |
Rechenbeispiel Vorsorgeuntersuchung
Regine S. erfährt auf der Arbeit, dass bei einem Kollegen durch eine Vorsorgeuntersuchung Krebs festgestellt wurde – gerade noch rechtzeitig. Auch Regine S. wollte schon lange zur Vorsorgeuntersuchung, hat es aber immer wieder verschoben. Nun ruft sie ihren Arzt an und macht gleich einen Termin aus. Als sie einige Wochen später die Ergebnisse bekommt, stellt sie erleichtert fest: alles in Ordnung. Die Untersuchungen, die ihr Arzt empfohlen hat, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht vollständig. Sie soll 231 Euro selbst zahlen. Die R+V-Zusatzversicherung für Brille und Vorsorge erstattet, je nach Tarif, zwischen 100 Euro und dem Gesamtbetrag von 231 Euro.
Beispiel für Vorsorgeuntersuchungen
Innerhalb von zwei Jahren werden folgende vier Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt:
Hautkrebsvorsorge | 38 EUR | ||
Glaukomvorsorge | 18 EUR |
||
Kleiner Gesundheits-Check |
133 EUR | ||
Knochendichtemessung (Osteoporose-Vorsorge) |
42 EUR |
||
Eigenanteil | 231 EUR |
||
R+V erstattet aus Tarif | Blick + Check classic |
Blick + Check comfort | Blick + Check premium |
Einen Betrag von |
100 EUR | 200 EUR | 231 EUR |
Die Vorsorgeuntersuchungen kosten statt 231 EUR | 131 EUR | 31 EUR | keinen Cent |
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Häufige Fragen zu den Zusatzversicherungen Brille und Vorsorge
Alle bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Personen: Angestellte, Arbeitnehmer, Schüler, Studenten, Selbstständige und Freiberufler
Die Beiträge in der privaten Krankenzusatzversicherung erhalten größtenteils Alterungsrückstellungen, sodass eine Erhöhung der Beiträge allein aufgrund des Älterwerdens des Versicherten ausgeschlossen ist. Für jedes Eintrittsalter gibt es einen individuellen Beitrag, der – je nach Tarif – auch abhängig vom Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ist. Je früher Sie eine Versicherung abschließen, desto günstiger sind die Beiträge. In Tarifen ohne Alterungsrückstellungen, wie beispielsweise die Auslandsreise-Krankenversicherung und der Tarif ZahnVorsorge, werden sogenannte Altersgruppen gebildet. Mit Erreichen der nächsten Altersgruppe steigt der Beitrag zumeist an.
Ja, private Krankenzusatzversicherungen gelten als Vorsorgeaufwendungen. Diese können Sie über die Sonderausgaben steuerlich geltend machen, soweit die hierfür bestehenden Höchstgrenzen durch Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft sind.
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* Diese Konditionen gelten für den Tarif Mitglieder premium (M1U).
1 Die GKV beteiligt sich an Kosten für Brillen nur noch bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sowie bei schwerer Fehlsichtigkeit.