Ihr Girokonto Finder

Wir haben das Girokonto, das zu Ihnen passt.

Doch welches Kontomodell ist das richtige für Ihre Wünsche und Bedürfnisse? Die Antwort liefert Ihnen unser interaktiver Girokonto Finder. Sie beantworten wenige Fragen und erhalten einfach und schnell das richtige Girokonto.

Selbstverständlich beraten wir Sie gerne auch persönlich bei der Wahl Ihres Girokontos.

Konditionen bei Inanspruchnahme des Dispokredits
Kontomodell

VR-Komfort
VR-Klassik
VR-Online

 

Dispositionskredit
(eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit)
Sollzins: Sollzins: 12,95 % p.a. 1) 
Geduldete Überziehung
(den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung)
Sollzins: Sollzins: 12,95 % p.a. 1)
1) Veränderlicher Jahres-Soll-Zinssatz. Vierteljährlicher Rechnungsabschluss zum Quartalsende. Bonität vorausgesetzt.
Hinweis bei längerer Nutzung des Dispositionskredites

Kunden, die Ihren Dispositionskredit über einen Zeitraum von drei Monaten zu durchschnittlich mehr als 50 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages in Anspruch genommen haben, werden hierauf künftig hingewiesen. Denn der Dispositionskredit dient dazu, die finanzielle Flexibilität kurzfristig zu verbessern und sollte lediglich kurzfristig genutzt werden. Für unsere Kunden, die den Dispositionskredit über einen längeren Zeitraum nutzen, existieren gegebenenfalls Kreditprodukte, die für den konkreten Finanzierungsbedarf kostengünstiger sind. Der neue Hinweis soll unsere Kunden auf eine bereits längere Inanspruchnahme des Dispositionskredites aufmerksam machen und sie für die damit verbundenen Kosten sensibilisieren. Der neue Hinweis wird künftig zeitgleich mit dem aktuellen Rechnungsabschluss übermittelt, der - wie bisher schon  - unter anderem Angaben zu den angefallenen Sollzinsen enthält. Darüber hinaus enthält der Hinweis auch eine Angabe zum aktuellen Sollzinssatz der Volksbank Alzey-Worms eG für Dispositionskredite.

Für einige Kunden dürfte dieser Hinweis ein guter Anlass sein, um das Beratungsangebot der Volksbank Alzey-Worms eG in Anspruch zu nehmen.

Die neuen gesetzlichen Beratungspflichten

Bei Dispositionskrediten unterbreiten wir unseren Kunden ein Beratungsangebot, wenn sie ihren Dispositionskredit 

  • ununterbrochen über einen Zeitraum von sechs Monaten in Anspruch genommen haben.
  • durchschnittlich in Höhe eines Betrages in Anspruch genommen haben, der 75 Prozent des vereinbarten Höchstbetrages übersteigt.

Wir unterbreiten unseren Kunden bei einer geduldeten Überziehung ein Beratungsangebot, wenn

  • die Kunden eine Überziehung ununterbrochen über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Anspruch genommen haben.
  • der durchschnittliche Überziehungsbetrag die Hälfte des durchschnittlichen monatlichen Geldeingangs innerhalb der letzten drei Monate auf dem Konto übersteigt.

In dem Beratungsgespräch werden - entsprechende Bonität vorausgesetzt - kostengünstigere Finanzierungsalternativen geprüft. Wir klären unsere betroffenen Kunden über die Folgen der weiteren Nutzung der Überziehungsmöglichkeiten auf und geben gegebenenfalls Hinweise zu weiteren, geeigneten Beratungseinrichtungen.