Pro Auszugsduplikats-Nr. fällt ein Entgelt in Höhe von 5,00 Euro Euro an.
Bei Angabe eines Zeitraumes werden ggf. mehrere Auszugsnummern erstellt.
Entgelte werden nur erhoben soweit die Umstände, die zur Duplikatserstellung führen, durch den Kunden zu vertreten sind.