SEPA-Änderungen zum November 2016

Ab dem 20. November 2016 tritt innerhalb der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) das neue DFÜ-Abkommen in der Version 3.0 in Kraft. Damit werden neue Änderungen zum SEPA-Zahlungsverkehr gültig.

Die neuen Schema-Format-Versionen nach DFÜ-Abkommen 3.0 können ab Montag, dem 21. November 2016 bei uns eingereicht werden.

Die aktuelle DFÜ-Spezifikation steht Ihnen unter http://www.ebics.de/spezifikation zum Download bereit.

Was ändert sich?

  • Neu definierte SEPA-Schemen für Überweisungen und Lastschriften
  • Nur noch SEPA-Basislastschrift mit der Lastschriftart „CORE“ möglich (einheitlich D-1). Das heißt: Die Vorlauffristen werden auf 1 Tag vereinheitlicht.
  • Optionale Nutzung des Sequenztyps „FRST“ bei Lastschriften. Das heißt: Bei erstmaligem Lastschifteneinzug, kann auch die Sequenz "wiederkehrend" verwendet werden.
  • Kennzeichnung bei Mandatsänderungen
  • Neue Feldbelegungen in den camt-Formaten
  • Umstellung nationales Scheck-Clearing auf XML ISO 20022

Was müssen Sie tun?

Bitte überprüfen Sie, ob und in welcher Form Ihre Geschäftsabläufe im Zahlungsverkehr durch diese Änderungen betroffen sind. Stellen Sie sicher, dass Ihr Zahlungsverkehr sowie Ihre Kontoinformationen den aktuellen und gültigen Formatversionen entsprechen.

Aktualisieren Sie ggf. Ihre Software. Sprechen Sie hierzu bei Bedarf mit Ihrem Software-Hersteller oder Ihrem Service-Rechenzentrum.