Digitaler Finanzbericht - schnell, sicher, direkt

Was ist der Digitale Finanzbericht?

Ihr Jahresabschluss bzw. Ihre Einnahmenüberschussrechnung ist eine wesentliche Grundlage für unsere erfolgreiche Geschäftsbeziehung. Zudem sind wir gesetzlich verpflichtet diese regelmäßig einzuholen.

Bislang reichen Sie diese Unterlagen in Papierform bzw. als PDF bei uns ein, obgleich sie elektronisch erstellt worden sind. Mit dem Digitalen Finanzbericht bieten wir Ihnen ein zeitgemäßes Verfahren zur medienbruchfreien elektronischen Übertragung Ihrer Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen.

Wie funktioniert der Digitale Finanzbericht?

Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen werden nahezu ausnahmslos mittels Buchhaltungssoftware erstellt. Das Finanzamt nimmt steuerliche Jahresabschlüsse schon seit dem Wirtschaftsjahr 2013 ausschließlich als so genannte E-Bilanz im Format XBRL (Extensible Business Reporting Language) entgegen. Steuerberater/Wirtschaftsprüfer (und Unternehmen, die ihre Abschlüsse selbst erstellen) verfügen damit bereits heute über die Technologie und das Know-how zur elektronischen Übertragung von Jahresabschlüssen. Diese erprobte und bewährte technische Infrastruktur nutzt auch der Digitale Finanzbericht.

Ändert sich der Umfang meiner Abschlussdaten? Muss ich mehr Informationen bereitstellen?

Ganz eindeutig nein: Berichtsumfang und Informationstiefe ändern sich durch den Digitalen Finanzbericht gegenüber der bisherigen Abgabe des Jahresabschlusses nicht. Sie berichten im gleichen Umfang, wie Sie es bisher schon getan haben. Der XBRL-Standard betrifft nur die technische Datenübertragung, er schafft keinen neuen Rechnungslegungsstandard.

Sind meine Abschlussdaten sicher?

Nach wie vor stellen die Verantwortlichen in Ihrem Unternehmen den Abschluss verbindlich fest und entscheiden, wer Ihre Daten erhält. Durch die direkte Versendung an uns haben Dritte keinen Zugriff auf die Daten. Bankgeheimnis und Datenschutz gelten auch beim Digitalen Finanzbericht uneingeschränkt. Übertragen werden die Abschlussdaten direkt mittels einer bewährten Technologie zur Verschlüsselung und zur Authentifizierung der am Übertragungsvorgang Beteiligten.

Welche Vorteile bringt mir der Digitale Finanzbericht?

Der Digitale Finanzbericht bietet zahlreiche Vorteile:

  • Es gibt nur noch einen elektronischen Verteilungsprozess für Jahresabschlüsse. Sie können an Banken auf dem gleichen Weg übertragen werden wie beispielsweise an die Finanzverwaltung.
  • Der administrative Aufwand für das Handling papiergebundener Abschlüsse entfällt. Die elektronische Datenübertragung spart Ihnen Zeit und Prozesskosten.
  • Der fehleranfällige Medienbruch bei der Übertragung der Abschlüsse entfällt.
  • Die erforderliche Technologie steht bereits zur Verfügung und ist in der steuerlichen Praxis erprobt und bewährt.

Wie kann ich diese Vorteile nutzen?

Das geht ganz einfach:

Sie senden uns Ihren Jahresabschluss selbst als Digitalen Finanzbericht unter Angabe der Bankleitzahl und Ihrer Kundennummer zu. Oder Sie beauftragen Ihren Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer einmalig, uns Ihre Jahresabschlüsse künftig – nachdem Sie den jeweiligen Abschluss rechtsverbindlich festgestellt haben – elektronisch zu übermitteln. Diesen Auftrag können Sie jederzeit widerrufen.

Füllen Sie dazu in jedem Fall die folgende Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung aus und senden uns diese zu. Auf dieser Basis können wir die Authentizität der übermittelten Daten prüfen und sicherstellen. Auch diese Erklärung können Sie selbstverständlich jederzeit widerrufen. Eine Kopie der Erklärung senden Sie bitte auch an Ihren Steuerberater, damit dieser über Ihre Teilnahme am modernen digitalen Übertragungsweg informiert ist.

Dieses Formular erzeugt eine E-Mail an Ihre Volksbank Alzey-Worms eG. Da wir auf diesem Weg keine Aufträge rund um die Kontoführung sowie sonstige rechtsgeschäftliche Erklärungen entgegennehmen, bitten wir Sie, für diese Zwecke die Funktionen im Online-Banking zu nutzen oder direkt Ihre Filiale zu besuchen.

Die vorstehend erhobenen personenbezogenen Daten werden nur für diese Korrespondenz mit Ihnen und zu dem Zweck verarbeitet, zu dem Sie uns die Daten jeweils im Rahmen dieser Kommunikation überlassen haben – zum Beispiel zur Bearbeitung Ihrer Anfragen oder um auf Ihren Wunsch mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. In diesem Fall erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten mit Ihrer Einwilligung und ist dann gem. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO zulässig. Wir löschen Ihre diesbezüglichen Daten, wenn der Zweck, zu dem Sie uns Ihre Daten mitgeteilt haben, erfüllt oder erledigt ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zur weiteren Speicherung berechtigt oder verpflichtet sind. Bitte beachten Sie auch unseren Datenschutzhinweis.