Finanzielle Engpässe überbrücken: mit Fördermitteln, Liquiditätshilfe und weiteren Unterstützungsleistungen.
Ein Schutzschild der Bundesregierung für Beschäftigte und Unternehmen
Bund und Länder haben ein einzigartiges Hilfsprogramm für Beschäftigte und Unternehmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus abzufedern. Wir informieren Sie hier über die wichtigsten Dinge, was wir als Bank für Sie als Unternehmerinnen und Unternehmer tun können.
Wir informieren
Die drei Hauptsäulen des Maßnahmen-Pakets zur Abfederung der Auswirkungen des Coronavirus:
- Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes
- Steuerliche Liquiditätshilfen für Unternehmen
- Milliarden-Liquidität für Betriebe und Unternehmen durch Kredit-Sonderprogramme
Wir werden für Sie tätig!
- Als Ihre Hausbank unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Liquiditätshilfen.
- Wenden Sie sich einfach direkt an Ihren Kundenberater.
- Ihr Berater bespricht mit Ihnen die Situation und erarbeitet kurzfristig eine Finanzierungslösung.
- Wir stellen uns unserer regionalen Aufgabe und stimmen unbürokratisch bei allen vertretbaren Fällen einer Tilgungsaussetzung zu.
Beantragen Sie den KfW-Schnellkredit für mittelständische Unternehmen direkt über uns!
Stand: 04.01.2021
Beim KfW-Schnellkredit besteht eine 100 %ige Haftungsübernahme durch die KfW, um eine möglichst schnelle und unbürokratische Kreditvergabe an Sie zu gewährleisten.
Es können sowohl laufende Kosten (Betriebsmittel) als auch Anschaffungen (Investitionen) finanziert werden.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
- Ihr Unternehmen ist seit min. Januar 2019 am Markt aktiv und Sie haben mehr als 10 Beschäftigte.
- In den letzten drei Geschäftsjahren (2018 bis 2020) in Summe oder im Geschäftsjahr 2020 wurde ein Gewinn erzielt.
- Per 31.12.2019 war Ihr Unternehmen nicht in Schwierigkeiten und wies zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse auf.
Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 10 Jahre bei max. zwei Tilgungsfreijahren und einem Festzinssatz von 3,00 % p. a.
KfW-Schnellkredit | |
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Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigte | Kreditbetrag bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2020 Ihrer Unternehmensgruppe, max. 500.000 Euro |
Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten | Kreditbetrag bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2020 Ihrer Unternehmensgruppe, max. 800.000 Euro |
Die wichtigsten Liquiditätshilfen des KfW-Sonderprogramms 2020/2021
Stand: 04.01.2021
KfW Unternehmerkredit bis zu 10 Jahren Laufzeit
Ihr Unternehmen ist mehr als 5 Jahre aktiv und ist
ein KMU* | Haftungsfreistellung 90 % und Zinssätze zw. 1,00 % und 1,46 % p.a. |
ein großes Unternehmen | Haftungsfreistellung 80 % und Zinssätze zw. 2,00 % und 2,12 % p.a. |
ERP Gründerkredit -Universell- bis zu 10 Jahren Laufzeit
Ihr Unternehmen ist noch keine 5 Jahre aktiv, kann mind. 2 vollständige Jahresabschlüsse vorweisen, und ist
ein KMU* | Haftungsfreistellung 90 % und Zinssätze zw. 1,00 % und 1,46 % p.a. |
ein großes Unternehmen | Haftungsfreistellung 80 % und Zinssätze zw. 2,00 % und 2,12 % p.a. |
Hinweis: Unternehmen, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, können 80%-ige Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH beantragen.
* KMU = Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro.
Agrarförderung
Ab sofort Liquiditätssicherungsdarlehen der Rentenbank mit Bürgschaft des Bundes möglich.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet ab sofort neben der bereits bekannten “Corona-Förderung“ im Rahmen des Programms Liquiditätssicherung nun mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Bürgschaftsprogramm zur Verbürgung der im Rahmen der Corona-Krise gewährten Liquiditätssicherungsdarlehen an.
Die Beantragung der Bürgschaft, die immer gemeinsam mit dem Darlehen erfolgt, ist ab sofort möglich.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe des Bundes finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
Was ist grundsätzlich zu beachten?
Bitte beachten Sie, dass Geschäftsmodelle von Unternehmen bereits vor dem Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig gewesen sein müssen und dass Unternehmen über eine gute Bonität verfügen mussten.
Bei drohender Insolvenz, insbesondere wegen Illiquidität, ist eine Kreditfinanzierung schon aus formalen Gründen nicht mehr möglich.
Zur Antragstellung benötigen wir von Ihnen:
- Unterlagen zum Geschäftsjahr 2018 und 2019
(Jahresabschlüsse bzw. Einnahmen-/Überschussrechnungen) - Betriebswirtschaftliche Auswertungen
(Erfolgsrechnung / Summen- und Saldenliste) aus dem Jahr 2020; idealerweise Dezember 2020. - Ihre Liquiditätsvorschau
Ermittlung der benötigten Liquidität für 2020, unter Berücksichtigung der aktuellen Prämissen und eventuell bereits eingeleiteter Gegenmaßnahmen (z.B. Kurzarbeitergeld, Steuerstundung etc.). - Kurze Erläuterung, aus welchen Gründen das Unternehmen von der Corona-Krise betroffen ist.
Evtl. werden weitere Unterlagen benötigt. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen unterstützt Sie Ihr Steuerberater.